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GLOCK MAGAZIN 9MM 33 SCHUSS
DER ERWERB IST NUR MIT EINER DEMENTSPRECHENDEN BEWILLIGUNG MÖGLICH!
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 9 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 7 WaffG
Ø Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 9 WaffG
Der Verkauf von Magazinen gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 10 WaffG ist an Personen zulässig, die Inhaber einer der folgenden Bewilligungen sind:
Ø Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 8 WaffG
Ø Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG
Ø Bewilligung gem. § 17 Abs. 1 Z. 11 WaffG