LINK ZUR TAGESAKTUELLEN GESAMTFASSUNG

Änderung Waffengesetz ab 01.11.2025, neue Regelung zum Ersterwerb von Schusswaffen 

Kategorie C:

Mindestalter 18 Jahre

Abkühlphase 0 Tage:

-          Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat C im ZWR angemeldet

oder

-          Waffenpass vorhanden, gleich ob eine Kat C im ZWR angemeldet ist

Abkühlphase 3 Werktage:

-          Kein waffenrechtliches Dokument vorhanden, aber bereits aktuell mindestens 1x Kat C im ZWR angemeldet

Abkühlphase 4 Wochen:

-          Aktuell keine Waffe der Kategorie C im ZWR angemeldet, gleich ob WBK oder Jagdkarte vorhanden!


Kategorie B:

Mindestalter 21 Jahre

 

Abkühlphase 0 Tage:

-          Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für Kategorie B Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat B im ZWR angemeldet

oder

-          Waffenpass vorhanden, gleich ob mindestens 1x Kat B im ZWR angemeldet ist

 

Abkühlphase 4 Wochen:

-          Aktuell keine Waffe der Kategorie B im ZWR angemeldet

 

 

 

 

 

 

Kategorie A:

Mindestalter 21 Jahre

 

Abkühlphase 0 Tage:

-          Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat A dieser Kategorie im ZWR angemeldet

oder

-          Waffenpass mit Berechtigung für die jeweilige Kat A Waffe vorhanden, gleich ob mindestens 1x Kat A dieser Kategorie im ZWR angemeldet ist

 

Abkühlphase 4 Wochen:

-          Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffe vorhanden, aber aktuell keine Waffe der jeweiligen Kategorie A im ZWR angemeldet

Cookie-Zustimmung