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Änderung Waffengesetz ab 01.11.2025, neue Regelung zum Ersterwerb von Schusswaffen
Kategorie C:
Mindestalter 18 Jahre
Abkühlphase 0 Tage:
- Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat C im ZWR angemeldet
oder
- Waffenpass vorhanden, gleich ob eine Kat C im ZWR angemeldet ist
Abkühlphase 3 Werktage:
- Kein waffenrechtliches Dokument vorhanden, aber bereits aktuell mindestens 1x Kat C im ZWR angemeldet
Abkühlphase 4 Wochen:
- Aktuell keine Waffe der Kategorie C im ZWR angemeldet, gleich ob WBK oder Jagdkarte vorhanden!
Kategorie B:
Mindestalter 21 Jahre
Abkühlphase 0 Tage:
- Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für Kategorie B Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat B im ZWR angemeldet
oder
- Waffenpass vorhanden, gleich ob mindestens 1x Kat B im ZWR angemeldet ist
Abkühlphase 4 Wochen:
- Aktuell keine Waffe der Kategorie B im ZWR angemeldet
Kategorie A:
Mindestalter 21 Jahre
Abkühlphase 0 Tage:
- Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffen vorhanden sowie bereits aktuell mindestens 1x Kat A dieser Kategorie im ZWR angemeldet
oder
- Waffenpass mit Berechtigung für die jeweilige Kat A Waffe vorhanden, gleich ob mindestens 1x Kat A dieser Kategorie im ZWR angemeldet ist
Abkühlphase 4 Wochen:
- Waffenbesitzkarte mit Berechtigung für die jeweilige Kategorie A Waffe vorhanden, aber aktuell keine Waffe der jeweiligen Kategorie A im ZWR angemeldet



