ALLGEMEINE Schießstandordnung per 01.05.2021

 

ALLGEMEINES

1. Jeder Schütze/jede Schützin bzw. jede Person erkennt mit dem Betreten des

Schießstandes der SHOOTINGSTORE HANDELS GMBH diese Schießordnung an und verpflichtet sich, die unten angeführten Regeln und die zum Zeitpunkt der Benützung gültigen Covid 19 Schutzmaßnahmen einzuhalten und zu befolgen.

Die Benützung der Schießanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

 

2. Der gesamte Schießstand ist mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Diese wird im Schadenfall zur Beweissicherung herangezogen.

 

3. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal kann Personen vom Schießstand verweisen; auch ohne Angabe von Gründen.

 

4. Vor jedem Schießen hat sich jeder Schütze in ein STANDBUCH einzutragen und die Standgebühr zu entrichten.

 

5. Personen ohne WBK oder WP dürfen nur unter Aufsicht einer berechtigten Person am Schießbetrieb teilnehmen. Die Aufsichtsperson hat dafür eine Standaufsichtserklärung auszufüllen. Personen mit einem behördlichen Waffenverbot ist der Zutritt untersagt.

 

6. Personen, die durch ungebührliches Verhalten den reibungslosen Ablauf des Schießbetriebes stören oder zu stören versuchen, werden vom Stand verwiesen. Die Standgebühr verfällt.

 

7. Schützen, die in leichtfertiger Weise sich selbst oder andere Personen gefährden, sind von der Teilnahme am Schießbetrieb auszuschließen und vom Stand zu verweisen. Die Standgebühr verfällt.

 

8. Personen, die augenscheinlich durch Alkohol, Suchtgifte, Medikamente oder durch sonstige bewusstseinsverändernde Substanzen beeinflusst oder beeinträchtigt sind werden zum Schießbetrieb nicht zugelassen.

 

9. Am gesamten Schießstand herrscht absolutes ALKOHOL und RAUCHVERBOT! Rauchen ist nur im Freien gestattet.

 

10. Am Kurzwaffenschießstand sind nur Waffen im Pistolenkaliber zugelassen ( Max. Kal. 50AE / 500 S&W ) keine LANGWAFFENKALIBER UND WADCUTTER LADUNGEN!

Für Beschädigungen an den Kugelfängen und Stahlzielen durch Missachtung der Kaliberbeschränkung wird der entstandene Schaden dem Verursacher in Rechnung gestellt wobei eine Gebühr von mindestens 500.- eingehoben wird.

 

11. Am Langwaffenstand sind nur Büchsen zugelassen ( KEIN SCHROTSCHUSS, KEINE KURZWAFFEN )

Das Betreten des Schießkanals ist strengstens verboten! ( LEBENSGEFAHR!!! )

Stehend frei schießen ist untersagt.

 

12. Die Verwendung von Hartkern-, Brand-, Explosiv- oder Leuchtspurmunition ist strengstens VERBOTEN!

 

13. Am Schießstand dürfen nur Waffen und Munition verwendet werden die dem aktuell gültigen Waffengesetz entsprechen und für die der Schütze die dementsprechende Berechtigung besitzt. Der Schießstandbetreiber behält sich jederzeit das Recht vor, die waffenrechtlichen Dokumente der Benützer und die verwendeten Waffen zu kontrollieren.

 

14. Die Verwendung von MANNSCHEIBEN oder MENSCHENÄHNLICHEN ZIELSCHEIBEN ist UNTERSAGT!

Es dürfen nur für den Schießsport vorgesehene Ziele verwendet werden. ( KEINE DOSEN, ZIEGELSTEINE oder SONSTIGE GEGENSTÄNDE )

Bei Nichtbeachtung wird der Schütze vom Schießstand verwiesen. Die Standgebühr verfällt.

 

SICHERHEIT

 

1. Die Sicherheit am Schießstand ist immer zu gewährleisten.

 

2. Jeder Schütze/jede Schützin hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheit am Schießstand für alle Personen und die gesamte Infrastruktur gewährleistet ist.

 

3. Die gebotene Sorgfalt bei der Handhabung von Feuerwaffen ist ausnahmslos einzuhalten.

 

4. Beim Schießen ist von jeder dort anwesenden Person ein ausreichender Gehörschutz und eine dementsprechende Schutzbrille zu tragen.

 

5. Bei Verstößen gegen die Sicherheit, ist die Sicherheit durch das Aufsichtspersonal wieder herzustellen und die dafür notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

6. Im Interesse der Sicherheit kann das Aufsichtspersonal das Schießen sofort einstellen und Personen die Teilnahme am Schießbetrieb untersagen. Die Standgebühr verfällt.

 

SCHIEßEN

 

1. Grundsätzlich ist jeder Schütze ausnahmslos für seine abgegebenen Schüsse verantwortlich und haftet für alle entstandenen Schäden sowohl zivil- als auch strafrechtlich!

 

2. Der Schießstand darf nur mit ungeladener Waffe und offenem Verschluss betreten werden.

Die Waffe darf erst am Schießstand geladen werden, wobei die Mündung in Richtung Ziel (Kugelfang) gerichtet sein muss.

Die Weitergabe einer geladenen Waffe an eine andere Person ist untersagt.

 

3. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor dem(n) Schützen aufhalten.

Grundsätzlich muss jede Waffe immer so ausgerichtet sein, dass deren Lauf in Richtung Hauptkugelfang zeigt.

 

4. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen sind. Wenn die Waffe abgelegt wird, muss der Verschluss immer geöffnet sein bzw. die Trommel herausgeklappt sein,

der Lauf in Richtung Kugelfang zeigen und die Auswurföffnung sichtbar sein. Geladene Waffen dürfen weder abgestellt noch abgelegt werden.

Abgelegte Waffen dürfen nur mit der Erlaubnis vom Besitzer durch fremde Personen berührt werden.

 

5. Bei dynamischen Schießdiszplinen ist die Waffe immer und ausnahmslos geholstert. Der Schütze, der sich in der Stage befindet, muss sich hinsichtlich der

Waffenhandhabung dementsprechend an den Ablauf der Übung (stage procedure) halten.

 

6. Bei Wettkämpfen haben sich alle Schützen an die Anweisung der Kampfrichter bzw. der „range officer“ und des Sicherheitspersonals zu halten.

 

7. Das Laden und Entladen ist nur am Schießstand mit in Richtung des Geschoßfanges zeigender Mündung gestattet.

Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet, bzw. verletzt werden kann.

 

8. Bei jedem Schießvorgang, ist die Waffe immer in Richtung der jeweiligen Kugelfänge zu halten, sodass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Schuss nicht über den

Gefahrenbereich hinaus (Wände, Decke, div. Installationen, usw.) fliegen kann.

 

9. Stahlziele dürfen gesetzlich nicht unter einer Entfernung von 10 Metern beschossen werden. ( ÖNORM )

 

10. Beim Zielvorgang muss die Waffe immer in Richtung der Scheibe bzw. der Kugelfänge zeigen.

 

11. Das Hantieren mit Waffen im Aufenthaltsbereich und außerhalb des Schießstandes ist verboten.

 

13. Wenn sich Schützen vor der Feuerlinie, bspw. zur Trefferaufnahme, Anbringung von Zielscheiben, usw., befinden, ist ein Hantieren mit Waffen ausnahmslos verboten.

Das heißt, die Waffen sind entweder gem. Pkt. 4 abgelegt am Stand oder geholstert.

 

13. Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen, die nicht vom Schützen selbst behoben werden können, ist der Schießstandbetreiber oder eine fachkundige Person zu verständigen.

Die Waffe zeigt in diesem Fall mit der Mündung in Richtung des Geschoßfanges.

Der Gefahrenbereich darf erst nach Behebung der Waffenstörung wieder betreten werden.

 

14. Der Schießstand ist sauber zu halten. Müll ist von den jeweiligen Personen die diesen verursacht haben nach Schießende in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Der Boden ist vom Schützen nach Schießende zu reinigen.

Wird der Schießstand nicht ordnungsgemäß verlassen wird eine Reinigungsgebühr von 50.- vom Verursacher eingehoben.

 

15. Zielscheiben sind nach dem Schießen grundsätzlich abzunehmen und im dafür vorgesehen Behälter zu entsorgen.

 

16. Die mobilen Kugelfänge und Stahlziele sind nach Schießende vom Schützen an der linken Schießstandseite abzustellen.

 

17. Beschädigungen aller Art sind dem Schießstandbetreiber unverzüglich zu melden.

Sämtliche durch den Benützer verursachte Beschädigungen an der Schießanlage werden diesem in Rechnung gestellt.

 

18. Das Licht ist beim Verlassen des Kurz- und Langwaffenstand auszuschalten.

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