Sehr geehrte Kunden!
Da Schießanlagen unter das Verbot der Öffnung von Sportstätten fallen ist unser Schießstand derzeit
behördlich geschlossen.
Wir konnten aber in Abstimmung mit unserer zuständigen Behörde folgende Lösung für die Benützung der Schießanlage AB 07.12.2020 erwirken.
Der Schießstand darf im Zuge von Waffen-, Munitions-, und Optik Verkäufen unter Strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Mindestabstand, Mund-Nasenschutz)
zur Überprüfung der Treffpunktlage der Waffe von unseren Kunden benutzt werden.
Für sportliche Zwecke bleibt die Schießanlage weiterhin gesperrt!
Die Antwort unserer Zuständigen Behörde im vollen Umfang ist nachfolgend angefügt.
Sehr geehrter Firma Shootingstore Handels GmbH!
Wie heute schon telefonisch besprochen betreiben Sie einen Schießstand im Rahmen Ihres Gewerbebetriebes. Der Schießstand ist normalerweise einerseits als Sportschützenanlage in Verwendung, andererseits als Schießanlage zur Durchführung von vereinzelten Testschüssen für Jäger im Rahmen des Waffen- und Munitionsverkaufs. Nach Ihren Angaben ist eine räumliche Trennung der Schießanlage in einen Schießsportbereich (Pistolenschießstand) und Schießstand für Jäger (Langwaffen) gegeben und kann der für die Testschüsse der Jäger vorgesehene Schießstand nur jeweils von einer einzelnen Person verwendet werden. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 dürfen Sie jedenfalls den Schießstand als Schießsportanlage derzeit nicht betreiben.
Die Verwendung des Schießstandes ausschließlich für notwendige Testschüsse im Rahmen des Verkaufs von Waffen und Munition erscheint zulässig, muss aber unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen (Einhaltung des Mindestabstandes und Tragen einer NMS-Maske) erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Leiter der Abteilung Sicherheit und Verkehr
4240 Freistadt • Promenade 5
Krisenstab Bezirkshauptannschaft Freistadt
Tel.: (+43 7942) 702-62 338
Fax: (+43 7942) 702-262 399